Studienseminar GHRF Eschwege März 2007
Beschluss des Seminarrats des Studienseminars Eschwege vom 26.02.2007
„Der Seminarrat des Studienseminars Eschwege beschließt, keine über die rechtlichen Vorgaben (HLBG, UVO, Dienstordnung der Lehrer ... ) hinausgehenden Festlegungen bezüglich der schriftlichen Unterlagen in der Pädagogischen Ausbildung zu treffen.“
Dienstordnung für Lehrkräfte, Schulleiterinnen und Schulleiter und sozialpädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom 08. Juli 1993 (Abl. 93, S. 691), geändert durch VO vom 22. Juli 1998 (Abl. 9/98, S. 598)
Lehrkräfte § 4
„Die Lehrkräfte erziehen, unterrichten, beraten und betreuen die Schülerinnen und Schüler in eigener Verantwortung und pädagogischer Freiheit (Vergl. auch § 86 Abs. 2 des Hess. Schulgesetzes in der Fassung vom 2. August 2002, zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. November 2004). ...
Der Unterricht ist auf der Grundlage der geltenden Rahmenpläne und unter Berücksichtigung pädagogischer Erkenntnisse, über deren jeweils neuesten Stand die Lehrkräfte sich zu informieren haben, zu erteilen. Eine längerfristige Unterrichtsplanung, in der Regel für ein Schuljahr, und eine gründliche Unterrichtsvorbereitung sind unerlässlich. ...“
HLbG vom 29.November 2004
Ziele und Inhalte der Lehrerbildung § 1
(1) „Die Lehrerbildung hat das Ziel, alle Lehrkräfte zur sachkundigen Mitgestaltung der Bildung und Erziehung der Schülerinnen und Schüler zu befähigen. Sie umfasst die Gesamtheit der Lehr- und Lernaktivitäten zum Aufbau, zur Aktualisierung und zur Erweiterung der im Lehrerberuf erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten.“
Leistungsbewertung § 41
(2) Grundlage der Leistungsbewertung sind die unterrichtspraktischen, mündlichen, schriftlichen und sonstigen Leistungen. ...
3. Module: Leistungserwartungen
„Unterrichtspraxis mit der besonderen Berücksichtigung des Schwerpunktes des Moduls.“
„Nachweis eines Arbeitsschwerpunktes“
„Aktive Mitgestaltung der Seminarveranstaltungen“
Hinweise zur Anfertigung schriftlicher Unterlagen
Die Erstellung längerfristiger Unterrichtsplanungen (Arbeitspläne), die Planung von Unterrichtseinheiten als auch die Erstellung der Unterrichtsentwürfe für Einzelstunden sind zentrale Anliegen der pädagogischen Ausbildung im Vorbereitungsdienst.
Reflexionen sind integraler Bestandteil in den Unterrichtsmodulen und in den Auswertungs- bzw. Reflexions- und Beratungsgesprächen.
Die Behandlung dieser Thematik in den Modulen und Unterrichtsberatungen ist generell nicht bestimmten Ausbildungsphasen zuzuordnen. Die Anfertigung schriftlicher Planungsentwürfe wird vielmehr während der gesamten Ausbildungszeit Gegenstand kritischer Erörterung sein.
Wesentliches Merkmal von Unterricht ist die stundenübergreifende, mittel- und längerfristige Planung.
Unterrichtsentwürfe von Einzelstunden können also nicht isoliert gesehen, diskutiert und beurteilt werden.
Alle schriftlichen Unterlagen werden im Modul „PbULBG“ angeleitet und in den Pflichtmodulen „Unterrichten“ (Fachmodule) und in den Modulen, in denen Unterrichtsbesuche stattfinden, weiter betrachtet und präzisiert.
Unterrichtsbesuche:
mindestens
1 UB PbULBG (Einführungssemester)
1 UB PbEBB (Einführungssemester)
1 UB PbULPBG (Prüfungssemester)
4 UB PbUx (1. und 2. Hauptsemester)
1 UB WbEBB (1. Hauptsemester)
1 UB PbDFB (1. Hauptsemester)
1 UB WbMUM (2. Hauptsemester)
1 UB WbDFB (2. Hauptsemester)
2 UB VnBBP
Im Einführungssemester sollen die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst mit Hilfe ihrer Mentorinnen und Mentoren bereits vorliegende (schulische) Arbeitspläne besprechen und sich in die Konzipierung der Arbeitspläne einarbeiten.
Für den eigenverantworteten Unterricht in den beiden Hauptsemestern und im Prüfungssemester erstellen die LiV auf der Grundlage der Rahmen- und Lehrpläne und der schulinternen Pläne für ihre Lerngruppen die längerfristigen Arbeitspläne.
Um Anfangsschwierigkeiten zu vermeiden, können die Arbeitspläne für einen überschaubaren Zeitraum (ca. 3 Monate) erstellt werden. Ferientermine / Unterrichtseinheiten bieten sich als Zeitbegrenzungen an.
►Die Arbeitspläne sind im Voraus anzufertigen und können mit den Ausbilderinnen oder Ausbildern erörtert werden. Dies gilt für alle Unterrichtsmodule, in denen eigenverantworteter Unterricht stattfindet.
►Im dritten Fach sind Auszüge eines Arbeitsplanes vorzulegen, die sich auf alle selbstständig geplanten Unterrichtseinheiten beziehen.
►Die Arbeitspläne sind anlässlich der Unterrichtsbesuche vorzuhalten.
Die Arbeitspläne sollten folgende Elemente enthalten:
Angabe des Planungszeitraumes
Angabe der Intentionen/Lernziele auf mittlerer Abstraktionsebene
Angabe von Inhalten / mögliche Aktivitäten / Angabe möglicher Materialien / Angabe wesentlicher Methoden
Bemerkungen (Klassenarbeiten, außerschulische Lernorte,...)
Arbeitspläne dienen der täglichen Unterrichtsarbeit als Orientierungshilfen, sind aber nicht als absolute, endgültige und nicht veränderbare Entscheidungen anzusehen.
Notwendige Korrekturen, Abweichungen und Ergänzungen können und dürfen durch eine einmalige Festlegung nicht ausgeschlossen sein.
II. Mittelfristige Unterrichtsplanungen in Form von Unterrichtseinheiten / -sequenzen
Jede Unterrichtsstunde ist nur im Zusammenhang eines kontinuierlichen Lernprozesses be-gründbar und beurteilbar.
Die Planung und die Durchführung von Unterrichtssequenzen sind das Kernstück der unterrichtlichen Arbeit.
Zu einer Sequenz / Unterrichtseinheit gehören folgende Elemente:
Analyse der Lernbedingungen (für eine Lerngruppe sind exemplarisch ausführliche Informationen entsprechend B, I)
sachstrukturelle Überlegungen
Begründungszusammenhang (Didaktische und methodische Entscheidungen)
Zielsetzungen / Intentionen
Lernstruktur (Sequenzen / Unterrichtsstunden, Ziele, Materialien)
Form und Umfang gestaltet die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst in eigener Verantwortung.
Der Begründungszusammenhang zur Unterrichtseinheit, die sachstrukturellen Überlegungen und die Lernstruktur müssen bei Unterrichtsbesuchen in schriftlicher Form bereitgehalten werden. Die äußere Form ist freigestellt, Stichworte sind möglich.
Die Unterrichtsvorbereitungen jeder Einzelstunde müssen immer im Zusammenhang mit dem gesamten Lernprozess im jeweiligen Fach oder Lernbereich und der Unterrichtseinheit, deren Bestandteil sie sind, gesehen werden.
Diese sollten folgende Elemente – je nach Gegebenheiten in unterschiedlicher Präzision und Differenziertheit – enthalten:
Thema der Unterrichtseinheit und der Unterrichtsstunde
Formulierung der Zielsetzungen der Einzelstunde
Begründung didaktischer und methodischer Entscheidungen
Gegliederte Verlaufsplanung
►Der Umfang der Vorbereitung einer Einzelstunde sollte zweckmäßig sein und daher in der Regel ein bis zwei Seiten nicht überschreiten.
Für 12 Unterrichtsbesuche ist eine ausführlichere Planung von höchstens 8-9 Seiten anzufertigen, die - je nach Gegebenheiten in unterschiedlicher Präzision und Differenziertheit – enthält:
Thema der Unterrichtseinheit und der Unterrichtsstunde
sachstrukturelle Überlegungen
Analyse der Lernbedingungen
Begründungszusammenhang (Didaktische und methodische Entscheidungen)
Zielsetzungen / Intentionen
Lernstruktur (Sequenzen / Unterrichtsstunden, Ziele, Materialien)
Gegliederte Verlaufsplanung
Literaturangaben, Quellennachweise
Die äußere Form und insbesondere das Strukturschema zur Erstellung des geplanten Verlaufs der Unterrichtsstunde sind freigestellt.
B Spezielle Unterlagen
Empfohlene Reflexionen
Zusammenfassende Reflexion: Erste Erfahrungen an meiner Ausbildungsschule
Zusammenfassende Reflexion: Aktivitäten an meiner Ausbildungsschule
Reflexion, Zielsetzung: Ziele und Maßnahmen für die zweite Hälfte des Einführungssemesters
Reflexionen und Zielsetzungen: Reflexionen aus den Modulen und zu den Unterrichtsbesuchen und zur Zielvereinbarung
1. H a u p t s e m e s t e r
Reflexionen und Zielsetzungen: Reflexionen aus den Modulen und zu den Unterrichtsbesuchen und zur Zielvereinbarung
Zwischenbilanz zur Halbzeit der Ausbildung
Grad der Standarderreichung
2. H a u p t s e m e s t e r
Reflexionen und Zielsetzungen: Reflexionen aus den Modulen und zu den Unterrichtsbesuchen und zur Zielvereinbarung
Grad der Standarderreichung