Informationen zur pädagogischen Ausbildung
der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst (LiV)
am Studienseminar GHRF Eschwege


Inhalt

Grundlagen der pädagogischen Ausbildung

Dauer und Gliederung des Vorbereitungsdienstes

Allgemeine Vorbemerkungen

Organisation der Ausbildung

Ausbildungsunterricht

Beratung, Betreuung, Porfolio

Zweite Staatsprüfung

weitere Hinweise


Grundlagen für die pädagogische Ausbildung sind:

  • das Dritte Gesetz zur Qualitätssicherung in hessischen Schulen vom 29.11.2004,
  • Artikel 1 Hess. Lehrerbildungsgesetz (HLbG)
  • die Verordnung zur Umsetzung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes (HLbG-UVO) vom 16. März 2005 (Abl. 4/05, S. 202ff)

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Dauer und Gliederung des Vorbereitungsdienstes

  • Der Vorbereitungsdienst gliedert sich in 4 Semester mit einer Dauer von jeweils 6 Monaten:
  • Einführungssemester – 1. Hauptsemester – 2. Hauptsemester – Prüfungssemester
  • Die Semester beginnen jeweils zum 01.02. oder zum 01.08.

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Allgemeine Vorbemerkungen
  • Der Gesamtumfang der Pädagogischen Ausbildung beträgt in 24 Monaten 3600 Zeitstunden. Davon entfallen
    • 720 Stunden auf bewertete Pflicht- und Wahlpflichtmodule
    • 360 Stunden auf nicht bewertete Pflicht- und Wahlpflichtmodule
    • 2520 Stunden auf Hospitationen, angeleiteten Unterricht, eigenverantworteten Unterricht (einschl. Planung, Nachbereitung und schulische Veranstaltungen)
  • Die Pädagogische Ausbildung erfolgt in:
    • bewerteten und nicht bewerteten Pflicht- und Wahlpflichtmodulen am Studienseminar,
    • mindestens 12 Unterrichtsbesuchen mit Unterrichtsberatungen durch die zuständigen Ausbilderinnen und Ausbilder unter Berücksichtigung der Unterrichtsfächer bzw. Lernbereiche, in denen die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst ausgebildet wird,
    • Beratungen durch Ausbilderinnen und Ausbilder,
    • Hospitationen,
    • angeleitetem Unterricht,
    • eigenverantwortetem Unterricht,
    • schulischen Veranstaltungen außerhalb des Unterrichts wie Gesamt- und Teilkonferenzen, Elternabenden und Elternbesuchen, Wandertagen, Studienfahrten und Sportveranstaltungen, kulturellen Veranstaltungen, besonderen Projekten, etc.
  • Fallen Veranstaltungen des Studienseminars und der Ausbildungsschulen zeitlich zusammen, entscheidet die Studienseminarleitung im Benehmen mit der Schulleitung nach Anhörung der LiV über den Vorrang. Im Einführungssemester haben Seminarver-anstaltungen grundsätzlich Vorrang.

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Organisation der Ausbildung
  • Die Ausbildung im Studienseminar wird in Modulen organisiert, die von einzelnen Ausbilderinnen oder Ausbildern bzw. von Ausbilderteams angeboten werden. Jedes Modul hat einen Workload (Arbeitsaufwand) von 15, 30 oder 60 Zeitstunden. Der Workload umfasst jeweils alle Aktivitäten: Vorbereitung, Präsenz, Unterrichtsbesuch, Nachbereitung, etc. Dem Workload 60 entspricht z.B. eine Präsenzzeit in den Modulveranstaltungen von etwa 25 Zeitstunden.
  • Den Modulen sind als Maßgröße für den Ausbildungsaufwand Leistungspunkte zugeordnet, die sich am European Credit Transfer System (ECTS) orientieren. Ein Leistungspunkt entspricht einem Workload von etwa 30 Zeitstunden. Der Workload für jedes bewertete Pflicht- und Wahlpflichtmodul beträgt 60 Zeitstunden. Der Workload für nicht bewertete Pflicht- und Wahlpflichtmodule ist in der Arbeitsplanung des Studienseminars festgelegt.
  • Insgesamt müssen während des Vorbereitungsdienstes 36 ECTS-Punkte erworben werden, davon 24 für bewertete Pflicht- und Wahlpflichtmodule und 12 für nicht bewertete Pflicht- und Wahlpflichtmodule.
  • Folgende Module fließen in die Bewertung des Ausbildungsstandes ein:
     
    • je ein Pflichtmodul zu den Kompetenzbereichen
      • Erziehen, Beraten, Betreuen (EBB)
      • Diagnostizieren, Fördern, Beurteilen (DFB)
      • Schule mitgestalten und entwickeln
         
    • 2. je ein Wahlpflichtmodul zu den Kompetenzbereichen
      • a)   Erziehen, Beraten, Betreuen (EBB)
      • b)   Diagnostizieren, Fördern, Beurteilen (DFB)
      • c)   Methoden und Medien einsetzen
         
    • 3. Sechs Pflichtmodule zum Kompetenzbereich Unterrichten
      • Je ein Modul zu den Schwerpunkten
        • „Lernprozesse in den Unterrichtsfächern beobachten und nach schulformbezogenen Prinzipien gestalten“
        • „Lernprozesse in den Unterrichtsfächern professionell … gestalten“
           
      • Vier fachbezogene Module zu den im Kerncurriculum festgelegten Inhalten:
        • a) für das Lehramt an Grundschulen je ein Modul in den drei Unterrichtsfächern der LiV, das vierte Modul ist frei wählbar
        • b) für das Lehramt an Haupt- und Realschulen je zwei Module in den beiden Unterrichtsfächern der LiV
        • c) für das Lehramt an Förderschulen zwei Module im Wahlfach der LiV, ein Modul auf den Schwerpunkt „Grundlagen des Deutsch- und Mathematikunterrichts in Förderschulen“, das vierte Modul ist frei wählbar

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Ausbildungsunterricht
  • Auf die unterrichtspraktische Ausbildung entfallen 2520 Zeitstunden für Hospitation, angeleiteten Unterricht und eigenverantworteten Unterricht einschließlich Planung und Nachbereitung sowie für schulische Veranstaltungen.
  • Die unterrichtspraktische Ausbildung an den Schulen umfasst in den einzelnen Semestern folgende Wochenstundenzahlen:

Dauer

Semester

Wochenstunden
gesamt

Unterrichtpraxis

6 Monate

Einführungssemester

10

Hospitationen und angeleiteter Unterricht

12 Monate

2 Hauptsemester

16

10 – 12 Std. eigenverantworteter Unterricht
  4 – 6 Std. Hospitationen und angeleiteter Unterricht

6 Monate

Prüfungssemester

12

  6 – 8 Std. eigenverantworteter Unterricht
  4 – 6 Std. Hospitation und angeleiteter Unterricht

  •  
  • Der eigenverantwortete Unterricht kann auch in Doppelbesetzung oder im Team abgeleistet werden.
     
  • In der Schule werden die LiV von Mentorinnen und Mentoren betreut. Ihre Aufgaben sind (§ 33 UVO):Beratung in schul- und unterrichtspraktischen Fragen,
    • Erteilung von Unterricht als Hospitationsangebot,
    • Bereitstellung ihrer Lerngruppen für angeleiteten Unterricht (Mentorenunterricht),
    • Teilnahme an Unterrichtsbesuchen mit Unterrichtsberatung,
    • Zusammenarbeit mit den am Studienseminar für die Pädagogische Ausbildung Verantwortlichen
  • Die Leiterin oder der Leiter der Ausbildungsschule bestimmt auf Vorschlag der LiV für die jeweiligen Unterrichtsfächer bzw. Lernbereiche im Benehmen mit der Leitung des Studienseminars solche anleitenden Mentorinnen und Mentoren. Ausbilder/innen können nur in begründeten Ausnahmefällen Mentorinnen oder Mentoren sein.

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Beratung, Betreuung, Portfolio
  • Jede LiV wird von einer Ausbilderin/einem Ausbilder kontinuierlich während der gesamten Pädagogischen Ausbildung beraten und betreut. Die Beratung bezieht sich auf den Fortgang der Pädagogischen Ausbildung, die Dokumentation des Lernprozesses, das Belegen der Module, die Führung des Portfolios und auf die Teile der Zweiten Staatsprüfung. Die Leitung des Studienseminars bestimmt diese Ausbilderin oder den Ausbilder auf Vorschlag der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst.
  • Dieser Bereich wird über alle vier Semester mit einem Workload von 60 Zeitstunden organisiert.

Qualifizierungsportfolio (QuaP)

    • Im Qualifizierungsportfolio dokumentiert die LiV gemäß HLbG-UVO §43 den Verlauf ihrer Ausbildung. Dieses QuaP enthält die Leistungsnachweise und Belege über durchgeführte Veranstaltungen. In ihm sind 720 Zeitstunden mit 24 Leistungspunkten (ECTS) für bewertete Pflicht- und Wahlpflichtmodule und 360 Zeitstunden mit 12 ECTS für nicht bewertete Pflicht- und Wahlpflichtmodule zur Dokumentation des ordnungsgemäßen Verlaufs der Pädagogischen Ausbildung nachzuweisen.

Persönliches Entwicklungsportfolio (PEP)

    • Jede LiV führt ein persönliches Entwicklungsportfolio (PEP) als eigene Reflexions- und Entwicklungshilfe. Sie wird dabei durch eine beratende Ausbilderin/einen beratenden Ausbilder betreut. Das PEP bildet die Grundlage für Beratungsgespräche; diese werden individuell vereinbart. Nähere Infos hierzu erhalten die LiV im Einführungsseminar.

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Zweite Staatsprüfung
  • Die LiV wird zur 2. Staatsprüfung nur zugelassen, wenn
    • die Meldung ordnungsgemäß erfolgt ist (s. § 44 Abs. 2 UVO), d.h.
      • die Vorlage des Portfolios (QuaP) mit einer Übersicht über die besuchten und bewerteten Veranstaltungen unter Angabe von Themen, Leistungspunkten und Punkten
      • die Vorlage der schriftlichen Arbeit
      • einen Nachweis über die Befähigung zum Leisten Erster Hilfe, der nicht älter als drei Jahre ist
      • die Angabe der Unterrichtsfächer, auf die sich die Lehrproben erstrecken sollen
      • eine schriftliche Erklärung darüber, ob die LiV mit der Teilnahme von Gästen an der Prüfung einverstanden ist
    • kein bewertetes Pflicht- oder Wahlpflichtmodul mit 0 Punkten bewertet wurde
    • höchstens 2 der bewerteten Pflicht- und Wahlpflichtmodule, davon nur ein Unterrichtsmodul mit weniger als 5 Punkten abgeschlossen wurden, sofern in den bewerteten 12 Modulen mindestens 60 Punkte erzielt sind.
       
  • Die Zweite Staatsprüfung findet statt zwischen dem 1. April und dem 31. Juli bzw. zwischen dem 1. Oktober und dem 31. Januar.
     
  • Der Prüfungsausschuss besteht aus
    • einer/einem Vorsitzenden,
    • zwei in der Regel nicht an der Ausbildung der LiV beteiligten Ausbilder/innen,
    • einer Vertreterin/einem Vertreter der Schulleitung der Ausbildungsschule
       
  • Die Zweite Staatsprüfung umfasst
    • die schriftliche Arbeit,
    • die unterrichtspraktische Prüfung,
    • die mündliche Prüfung
       
  • Die Gesamtwertung wird wie folgt gewichtet:
    • Ausbildungsstand (9 PM, 3 WPM) je einfach  60%
    • schriftliche Arbeit    zweifach  10%
    • mündliche Prüfung  zweifach 10%
    • Prüfungslehrprobe 1  zweifach 10%
    • Prüfungslehrprobe 2  zweifach 10%
       
  • Die Summe der so gewichteten Punkte ergibt die insgesamt erreichte Punktzahl. Diese wird in eine Gesamtnote umgerechnet.

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Weitere Hinweise zum Vorbereitungsdienst

Ausbildungstage

Für die notwendigen Ausbildungsveranstaltungen sind die LiV an einem vollen Tag (Dienstag) und an einem Nachmittag (Donnerstag) von allen schulischen Verpflichtungen freigestellt. Sie sollten donnerstags möglichst nach 12.00 Uhr nicht mehr unterrichtlich eingesetzt werden. Einzelne Sonderveranstaltungen im Rahmen des Einführungssemesters können auch an anderen Wochentagen – in der Regel nachmittags - stattfinden.

Stundenpläne

Jede LiV reicht ihren Stundenplan nach dem im Geschäftszimmer und auf der Homepage erhältlichen Muster im Studienseminar ein. In den Plänen sind entsprechend den Regelungen zu den einzelnen Ausbildungsphasen der eigenverantwortete Unterricht, der Unterricht unter Anleitung und Hospitationen einzutragen. Jede Änderung des Stundenplanes ist dem Studienseminar unverzüglich mitzuteilen.

Dienstlicher Schriftverkehr

Dienstliche Schreiben sind unverschlossen auf dem Dienstweg einzureichen, d. h. über die Schulleiterin/den Schulleiter.
Beihilfeanträge sind direkt an das Regierungspräsidium in 34112 Kassel, Postfach 10 30 67, zu senden.
In jedem dienstlichen Schreiben ist ein Betreff anzugeben. Bei der Beantwortung von Schreiben einer vorgesetzten Dienststelle muss im Bezug die betreffende Verfügung oder der Erlass mit Aktenzeichen und Datum angegeben werden.

Sprechstunden

Folgende Sprechstunden sind im Studienseminar eingerichtet:

    • Geschäftszimmer:  Montag - Freitag  von 8.30 - 12.00 Uhr
                                       und Montag - Donnerstag  von 13.30 - 16.00 Uhr
    • Ausbilder/innen  nach Vereinbarung

Die Öffnungszeiten des Geschäftszimmers in den Ferien
werden durch besonderen Aushang bekannt gegeben.

Bücherei

Die Öffnungzeiten der Bücherei sind den jeweiligen Aushängen zu entnehmen.

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