Informationen zur pädagogischen Ausbildung
der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst (LiV)
am Studienseminar GHRF Eschwege
Inhalt
Grundlagen der
pädagogischen Ausbildung
Dauer und
Gliederung des Vorbereitungsdienstes
Allgemeine
Vorbemerkungen
Organisation
der Ausbildung
Ausbildungsunterricht
Beratung,
Betreuung, Porfolio
Zweite Staatsprüfung
weitere
Hinweise
Grundlagen für die pädagogische Ausbildung
sind:
- das Dritte Gesetz zur Qualitätssicherung in
hessischen Schulen vom 29.11.2004,
- Artikel 1 Hess. Lehrerbildungsgesetz (HLbG)
- die Verordnung zur Umsetzung des Hessischen
Lehrerbildungsgesetzes (HLbG-UVO) vom 16.
März 2005 (Abl. 4/05, S. 202ff)
Inhalt
Dauer und Gliederung des Vorbereitungsdienstes
- Der Vorbereitungsdienst gliedert sich in 4
Semester mit einer Dauer von jeweils 6 Monaten:
- Einführungssemester – 1. Hauptsemester – 2.
Hauptsemester – Prüfungssemester
- Die Semester beginnen jeweils zum 01.02.
oder zum 01.08.
Inhalt
Allgemeine Vorbemerkungen
- Der Gesamtumfang der Pädagogischen
Ausbildung beträgt in 24 Monaten 3600 Zeitstunden. Davon entfallen
- 720 Stunden auf bewertete Pflicht- und
Wahlpflichtmodule
- 360 Stunden auf nicht bewertete Pflicht-
und Wahlpflichtmodule
- 2520 Stunden auf Hospitationen,
angeleiteten Unterricht, eigenverantworteten Unterricht (einschl. Planung, Nachbereitung und schulische
Veranstaltungen)
- Die Pädagogische Ausbildung erfolgt in:
- bewerteten und nicht bewerteten Pflicht-
und Wahlpflichtmodulen am Studienseminar,
- mindestens 12 Unterrichtsbesuchen mit
Unterrichtsberatungen durch die zuständigen Ausbilderinnen und
Ausbilder unter Berücksichtigung der Unterrichtsfächer bzw.
Lernbereiche, in denen die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst
ausgebildet wird,
- Beratungen durch Ausbilderinnen und
Ausbilder,
- Hospitationen,
- angeleitetem Unterricht,
- eigenverantwortetem Unterricht,
- schulischen Veranstaltungen außerhalb des
Unterrichts wie Gesamt- und Teilkonferenzen, Elternabenden und Elternbesuchen,
Wandertagen, Studienfahrten und Sportveranstaltungen, kulturellen
Veranstaltungen, besonderen Projekten, etc.
- Fallen Veranstaltungen des Studienseminars
und der Ausbildungsschulen zeitlich zusammen, entscheidet die
Studienseminarleitung im Benehmen mit der Schulleitung nach Anhörung
der LiV über den Vorrang. Im
Einführungssemester haben Seminarver-anstaltungen grundsätzlich Vorrang.
Inhalt
Organisation der Ausbildung
- Die Ausbildung im Studienseminar wird in
Modulen organisiert, die von einzelnen Ausbilderinnen oder Ausbildern
bzw. von Ausbilderteams angeboten werden. Jedes Modul hat einen Workload (Arbeitsaufwand) von 15, 30 oder 60
Zeitstunden. Der Workload umfasst jeweils
alle Aktivitäten: Vorbereitung, Präsenz, Unterrichtsbesuch,
Nachbereitung, etc. Dem Workload 60
entspricht z.B. eine Präsenzzeit in den Modulveranstaltungen von etwa
25 Zeitstunden.
- Den Modulen sind als Maßgröße für den
Ausbildungsaufwand Leistungspunkte zugeordnet, die sich am European
Credit Transfer System (ECTS) orientieren. Ein Leistungspunkt
entspricht einem Workload von etwa 30
Zeitstunden. Der Workload für jedes
bewertete Pflicht- und Wahlpflichtmodul beträgt 60 Zeitstunden. Der Workload für nicht bewertete Pflicht- und
Wahlpflichtmodule ist in der Arbeitsplanung des Studienseminars
festgelegt.
- Insgesamt müssen während des
Vorbereitungsdienstes 36 ECTS-Punkte erworben werden, davon 24 für
bewertete Pflicht- und Wahlpflichtmodule und 12 für nicht bewertete
Pflicht- und Wahlpflichtmodule.
- Folgende Module fließen in die Bewertung des
Ausbildungsstandes ein:
- je ein Pflichtmodul zu den
Kompetenzbereichen
- Erziehen, Beraten, Betreuen (EBB)
- Diagnostizieren, Fördern, Beurteilen (DFB)
- Schule mitgestalten und entwickeln
- 2. je ein Wahlpflichtmodul zu den
Kompetenzbereichen
- a) Erziehen, Beraten, Betreuen
(EBB)
- b) Diagnostizieren, Fördern,
Beurteilen (DFB)
- c) Methoden und Medien einsetzen
- 3. Sechs Pflichtmodule zum Kompetenzbereich
Unterrichten
- Je ein Modul zu den Schwerpunkten
- „Lernprozesse in den Unterrichtsfächern
beobachten und nach schulformbezogenen Prinzipien gestalten“
- „Lernprozesse in den Unterrichtsfächern
professionell … gestalten“
- Vier fachbezogene Module zu den im
Kerncurriculum festgelegten Inhalten:
- a) für das Lehramt an Grundschulen je ein
Modul in den drei Unterrichtsfächern der LiV,
das vierte Modul ist frei wählbar
- b) für das Lehramt an Haupt- und
Realschulen je zwei Module in den beiden Unterrichtsfächern der LiV
- c) für das Lehramt an Förderschulen zwei
Module im Wahlfach der LiV, ein Modul auf
den Schwerpunkt „Grundlagen des Deutsch- und Mathematikunterrichts
in Förderschulen“, das vierte Modul ist frei wählbar
Inhalt
Ausbildungsunterricht
- Auf die unterrichtspraktische Ausbildung
entfallen 2520 Zeitstunden für Hospitation, angeleiteten Unterricht
und eigenverantworteten Unterricht
einschließlich Planung und Nachbereitung sowie für schulische
Veranstaltungen.
- Die unterrichtspraktische Ausbildung an den
Schulen umfasst in den einzelnen Semestern folgende
Wochenstundenzahlen:
Dauer |
Semester |
Wochenstunden
gesamt |
Unterrichtpraxis |
6
Monate |
Einführungssemester |
10 |
Hospitationen
und angeleiteter Unterricht |
12
Monate |
2
Hauptsemester |
16 |
10 –
12 Std. eigenverantworteter Unterricht
4 – 6 Std. Hospitationen und angeleiteter Unterricht |
6
Monate |
Prüfungssemester |
12 |
6 – 8 Std. eigenverantworteter Unterricht
4 – 6 Std. Hospitation und angeleiteter Unterricht |
-
- Der eigenverantwortete Unterricht kann auch in Doppelbesetzung oder im Team abgeleistet
werden.
- In der Schule werden die LiV von Mentorinnen und Mentoren betreut. Ihre Aufgaben sind (§ 33 UVO):Beratung
in schul- und unterrichtspraktischen Fragen,
- Erteilung von Unterricht als
Hospitationsangebot,
- Bereitstellung ihrer Lerngruppen für
angeleiteten Unterricht (Mentorenunterricht),
- Teilnahme an Unterrichtsbesuchen mit
Unterrichtsberatung,
- Zusammenarbeit mit den am Studienseminar
für die Pädagogische Ausbildung Verantwortlichen
- Die Leiterin oder der Leiter der
Ausbildungsschule bestimmt auf Vorschlag der LiV für die jeweiligen Unterrichtsfächer bzw. Lernbereiche im Benehmen mit
der Leitung des Studienseminars solche anleitenden Mentorinnen und
Mentoren. Ausbilder/innen können nur in begründeten Ausnahmefällen
Mentorinnen oder Mentoren sein.
Inhalt
Beratung, Betreuung, Portfolio
- Jede LiV wird von
einer Ausbilderin/einem Ausbilder kontinuierlich während der gesamten
Pädagogischen Ausbildung beraten und betreut. Die Beratung bezieht
sich auf den Fortgang der Pädagogischen Ausbildung, die Dokumentation
des Lernprozesses, das Belegen der Module, die Führung des Portfolios
und auf die Teile der Zweiten Staatsprüfung. Die Leitung des
Studienseminars bestimmt diese Ausbilderin oder den Ausbilder auf
Vorschlag der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst.
- Dieser Bereich wird über alle vier Semester
mit einem Workload von 60 Zeitstunden
organisiert.
Qualifizierungsportfolio
(QuaP)
- Im Qualifizierungsportfolio dokumentiert
die LiV gemäß HLbG-UVO §43 den Verlauf ihrer Ausbildung. Dieses QuaP enthält die Leistungsnachweise und Belege über durchgeführte
Veranstaltungen. In ihm sind 720 Zeitstunden mit 24 Leistungspunkten
(ECTS) für bewertete Pflicht- und Wahlpflichtmodule und 360
Zeitstunden mit 12 ECTS für nicht bewertete Pflicht- und
Wahlpflichtmodule zur Dokumentation des ordnungsgemäßen Verlaufs der
Pädagogischen Ausbildung nachzuweisen.
Persönliches
Entwicklungsportfolio (PEP)
- Jede LiV führt
ein persönliches Entwicklungsportfolio (PEP) als eigene Reflexions-
und Entwicklungshilfe. Sie wird dabei durch eine beratende
Ausbilderin/einen beratenden Ausbilder betreut. Das PEP bildet die
Grundlage für Beratungsgespräche; diese werden individuell
vereinbart. Nähere Infos hierzu erhalten die LiV im Einführungsseminar.
Inhalt
Zweite Staatsprüfung
- Die LiV wird zur
2. Staatsprüfung nur zugelassen, wenn
- die Meldung ordnungsgemäß erfolgt ist (s. §
44 Abs. 2 UVO), d.h.
- die Vorlage des Portfolios (QuaP) mit einer Übersicht über die besuchten und
bewerteten Veranstaltungen unter Angabe von Themen, Leistungspunkten
und Punkten
- die Vorlage der schriftlichen Arbeit
- einen Nachweis über die Befähigung zum
Leisten Erster Hilfe, der nicht älter als drei Jahre ist
- die Angabe der Unterrichtsfächer, auf die
sich die Lehrproben erstrecken sollen
- eine schriftliche Erklärung darüber, ob
die LiV mit der Teilnahme von Gästen an
der Prüfung einverstanden ist
- kein bewertetes Pflicht- oder
Wahlpflichtmodul mit 0 Punkten bewertet wurde
- höchstens 2 der bewerteten Pflicht- und
Wahlpflichtmodule, davon nur ein Unterrichtsmodul mit weniger als 5
Punkten abgeschlossen wurden, sofern in den bewerteten 12 Modulen
mindestens 60 Punkte erzielt sind.
- Die Zweite Staatsprüfung findet statt
zwischen dem 1. April und dem 31. Juli bzw. zwischen dem 1. Oktober
und dem 31. Januar.
- Der Prüfungsausschuss besteht aus
- einer/einem Vorsitzenden,
- zwei in der Regel nicht an der Ausbildung
der LiV beteiligten Ausbilder/innen,
- einer Vertreterin/einem Vertreter der
Schulleitung der Ausbildungsschule
- Die Zweite Staatsprüfung umfasst
- die schriftliche Arbeit,
- die unterrichtspraktische Prüfung,
- die mündliche Prüfung
- Die Gesamtwertung wird wie folgt gewichtet:
- Ausbildungsstand (9 PM, 3 WPM) je
einfach 60%
- schriftliche Arbeit
zweifach 10%
- mündliche Prüfung zweifach 10%
- Prüfungslehrprobe 1 zweifach 10%
- Prüfungslehrprobe 2 zweifach 10%
- Die Summe der so gewichteten Punkte ergibt
die insgesamt erreichte Punktzahl. Diese wird in eine Gesamtnote
umgerechnet.
Inhalt
Weitere Hinweise zum Vorbereitungsdienst
Ausbildungstage
Für
die notwendigen Ausbildungsveranstaltungen sind die LiV an einem vollen Tag (Dienstag) und an einem Nachmittag (Donnerstag) von
allen schulischen Verpflichtungen freigestellt. Sie sollten donnerstags
möglichst nach 12.00 Uhr nicht mehr unterrichtlich eingesetzt werden. Einzelne Sonderveranstaltungen im Rahmen des
Einführungssemesters können auch an anderen Wochentagen – in der Regel
nachmittags - stattfinden.
Stundenpläne
Jede LiV reicht ihren Stundenplan nach dem im
Geschäftszimmer und auf der Homepage erhältlichen Muster im Studienseminar
ein. In den Plänen sind entsprechend den Regelungen zu den einzelnen
Ausbildungsphasen der eigenverantwortete Unterricht, der Unterricht unter Anleitung und Hospitationen einzutragen.
Jede Änderung des Stundenplanes ist dem Studienseminar unverzüglich
mitzuteilen.
Dienstlicher
Schriftverkehr
Dienstliche
Schreiben sind
unverschlossen auf dem Dienstweg einzureichen, d. h. über die
Schulleiterin/den Schulleiter.
Beihilfeanträge sind direkt an das Regierungspräsidium in 34112
Kassel, Postfach 10 30 67, zu senden.
In jedem dienstlichen Schreiben ist ein Betreff anzugeben. Bei der
Beantwortung von Schreiben einer vorgesetzten Dienststelle muss im Bezug
die betreffende Verfügung oder der Erlass mit Aktenzeichen und Datum
angegeben werden.
Sprechstunden
Folgende
Sprechstunden sind im Studienseminar eingerichtet:
- Geschäftszimmer: Montag -
Freitag von 8.30 - 12.00 Uhr
und Montag -
Donnerstag von 13.30 - 16.00 Uhr
- Ausbilder/innen nach Vereinbarung
Die
Öffnungszeiten des Geschäftszimmers in den Ferien
werden durch besonderen Aushang bekannt gegeben.
Bücherei
Die Öffnungzeiten der Bücherei sind den jeweiligen
Aushängen zu entnehmen.
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