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LiV und Unterrichtsgarantie PlusRegelungen |
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In der Broschüre des Hessischen Kultusministeriums „Hessen handelt – wir schaffen die verlässliche Schule“ vom Februar 2006 wird auf S. 17 ausgeführt: Unterrichtserteilung durch Referendarinnen und Referendare Nach wie vor können auch Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst über die für sie bestehende allgemeine Unterrichtsverpflichtung hinaus für Vertretungsunterricht eingesetzt werden. Die Vergütung des von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst über ihre Unterrichtsverpflichtung hinaus geleisteten Unterrichts sollte in der Regel über Mehrarbeitsvergütung gehandhabt werden. Die Schulleiterin oder der Schulleiter klärt den Einsatz im Vorfeld mit dem Studienseminar ab. Dieser Passus bezieht sich nicht auf gelegentlich anfallende Vertretungsstunden, die in § 40 Abs. 8 UVO wie folgt geregelt sind: Die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst soll nur in begründetem Ausnahmefall zu Vertretungsstunden herangezogen werden. Dabei ist darauf zu achten, dass ein Einsatz in der Regel nur in den Lerngruppen stattfindet, in denen sie unterrichtet. Erfasst werden durch den Terminus „Mehrarbeit“ vielmehr Unterrichtsstunden, die zusätzlich und kontinuierlich für einen längeren Zeitraum anfallen. Diese Mehrarbeit wird nach den Empfehlungen des Amtes für Lehrerbildung wie folgt geregelt:
Daraus folgt, dass LiV nicht ohne weiteres im Rahmen der Maßnahme „Unterrichtsgarantie Plus“ einzusetzen sind. Der Ablauf wird organisatorisch wie folgt geregelt:
BItte wenden Sie sich im Einzelfall an das Studienseminar (05651-60610, sts-ghrf-esw@afl.hessen.de) |