LiV und Unterrichtsgarantie Plus

Regelungen

In der Broschüre des Hessischen Kultusministeriums „Hessen handelt – wir schaffen die verlässliche Schule“ vom Februar 2006 wird auf S. 17 ausgeführt:

Unterrichtserteilung durch Referendarinnen und Referendare

Nach wie vor können auch Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst über die für sie bestehende allgemeine Unterrichtsverpflichtung hinaus für Vertretungsunterricht eingesetzt werden. Die Vergütung des von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst über ihre Unterrichtsverpflichtung hinaus geleisteten Unterrichts sollte in der Regel über Mehrarbeitsvergütung gehandhabt werden. Die Schulleiterin oder der Schulleiter klärt den Einsatz im Vorfeld mit dem Studienseminar ab.

Dieser Passus bezieht sich nicht auf gelegentlich anfallende Vertretungsstunden, die in § 40 Abs. 8 UVO wie folgt geregelt sind:

Die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst soll nur in begründetem Ausnahmefall zu Vertretungsstunden herangezogen werden. Dabei ist darauf zu achten, dass ein Einsatz in der Regel nur in den Lerngruppen stattfindet, in denen sie unterrichtet.

Erfasst werden durch den Terminus „Mehrarbeit“ vielmehr Unterrichtsstunden, die zusätzlich und kontinuierlich für einen längeren Zeitraum anfallen. Diese Mehrarbeit wird nach den Empfehlungen des Amtes für Lehrerbildung wie folgt geregelt:

  • Der Antrag auf Mehrarbeit kann nur von der LiV gestellt werden.

  • Für die Genehmigung ist die Leitung des Studienseminars zuständig.

  • Im Einführungssemester ist keine Mehrarbeit zulässig.

  • Eine Genehmigung gilt immer nur für max. ein Schulhalbjahr.

  • Eine Genehmigung wird nur erteilt, wenn in allen bis zur Antragstellung bewerteten Module mindesten 10 Punkte erreicht worden sind.

  • Eine Genehmigung erfolgt nur im Umfang von höchstens sechs Wochenstunden.

  • Diese Höchstzahl darf durch die Summe von Nebentätigkeit, Kontaktstudium und Mehrarbeit nicht überschritten werden.

  • Die Genehmigung wird nur für Lerngruppen erteilt, die der LiV durch eigenverantwortetem Unterricht bekannt sind.

Daraus folgt, dass LiV nicht ohne weiteres im Rahmen der Maßnahme „Unterrichtsgarantie Plus“ einzusetzen sind.

Der Ablauf wird organisatorisch wie folgt geregelt:

 

  • Die LiV beantragt schriftlich die Mehrarbeit über die Leitung der Ausbildungsschule bei der Leitung des Studienseminars.

  • Die Schulleitung unterstützt den Antrag schriftlich und versichert, dass die finanziellen Mittel zur Verfügung stehen.

  • Die Seminarleitung prüft den Antrag und teilt die Entscheidung der LiV schriftlich mit.

BItte wenden Sie sich im Einzelfall an das Studienseminar (05651-60610, sts-ghrf-esw@afl.hessen.de)

 


Letzte Aktualisierung: 26.06.2006